Beitragsordnung – Beiträge und Gebühren (gültig ab Januar 2024)

Jahresmitgliedsbeitrag

Der Jah­res­mit­glieds­bei­trag beträgt 60 € und ist pro Jahr. Er ist nicht erstat­tungs­fä­hig und ver­län­gert sich auto­ma­tisch. Die Mit­glied­schaft kann mit einer vier­wö­chi­gen Kün­di­gungs­frist zum 31.12. eines jeden Jah­res gekün­digt wer­den.

Für jede Anmel­dung nach dem 1. Febru­ar eines lau­fen­den Jah­res beträgt der Jah­res­mit­glieds­bei­trag 5 € pro Monat.

Bit­te beach­ten: Der Jah­res­mit­glieds­bei­trag ist steu­er­lich absetz­bar unter Vor­la­ge einer Kopie des Kon­to­aus­zugs und der Rech­nung.

Teilnahmegebühren für die Sprach-Spielgruppen

Spiel­grup­pe­ge­bühr ist 2,5 € für Mit­glie­der / 5 € für Nicht-Mit­glie­der.

Teilnahmegebühren für die Feste-Spielgruppen

100 € monat­li­che Gebühr + 10 € Zube­hör-/Snack-Gebühr = 110 €.

Zuzüg­lich eine ein­ma­li­ge Anmel­de­ge­bühr von 100 €, bei Auf­nah­me in die Grup­pe.

Zeitpunkt des Rechnungsversands

Jahresmitgliedsbeitrag

Mit­te Febru­ar.

Sprach-Spielgruppen

Die Zah­lung erfolgt zum Zeit­punkt der Teil­nah­me an den Sprach­grup­pen. Bei einer vor­zei­ti­gen Reser­vie­rung über die Event­bri­te-Web­site erfolgt die Zah­lung zum Zeit­punkt der Reser­vie­rung.

Feste-Spielgruppe

Monat­lich am 10. des Monats.

Die Zah­lun­gen für die Mit­glied­schaft und die Fes­te-Spiel­grup­pe erfol­gen per Last­schrift. Bei der Über­wei­sung des Bei­trags für die Fes­te-Spiel­grup­pe ist der Vor- und Nach­na­me des teil­neh­men­den Kin­des als Ver­wen­dungs­zweck anzu­ge­ben. Bei der Über­wei­sung des Jah­res­mit­glieds­bei­trags ist die Mit­glieds­num­mer anzu­ge­ben.

Kontodaten des Vereins Eltern-Kind-Zentrum Schwabing/Maxvorstadt e. V.

IBAN: DE90 7016 6486 0100 0036 11
BIC: GENODEF1OHC
KtoNr.: 0100 0036 11
BLZ: 701 664 86 (VR Bank Mün­chen Land)

Steuerliche Hinweise

Da Eltern-Kind-Zen­trum Schwabing/Maxvorstadt e. V. ein gemein­nüt­zig aner­kann­ter Ver­ein ist, sind der Mit­glieds­bei­trag wie auch Spen­den steu­er­lich absetz­bar. Bei der Über­wei­sung ist als Ver­wen­dungs­zweck „Mit­glied­schafts­bei­trag“ bzw. „Spen­de“ anzu­ge­ben.

Die Teil­nah­me­ge­büh­ren sind nicht steu­er­lich absetz­bar.

Ermäßigung

Zah­len­de Mit­glie­der erhal­ten eine Ermä­ßi­gung auf die Gebüh­ren für jede Anmel­dung zu den vom Ver­ein orga­ni­sier­ten Floh­markt.